NRW: E-Zigaretten in Gaststätten nicht verboten

06, November 2014

Diese Woche gab es ein weiteres Zeichen zu einem bereits langen Diskussionsthema, der E-Zigarette. Ein bestätigtes Urteil aus NRW vom Oberlandesgericht Münster.
Demnach muss ein Wirt in Rauchverbotsbereichen, die E-Zigarette nicht unterbinden.

Das hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 04.11.2014 festgestellt und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Das Urteil ist in Evios unter "Rauchen" eingearbeitet.